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Urteil gefallenWaldbröler wollte Neunjährigen mit nach Hause nehmen

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Das Bild zeigt eine Außenansicht des Waldbröler Amtsgerichts.

Der Fall wurde jetzt vor dem Amtsgericht in Waldbröl verhandelt.

Kind am Arm gepackt und in die Seitenstraße gezogen – Angeklagter wollte sich vor Gericht nicht äußern.

Ein 49 Jahre alter Waldbröler ist vom Waldbröler Amtsgericht wegen Nötigung eines Kindes zu einer Geldstrafe von 600 Euro verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte ihm zunächst Nötigung und Freiheitsberaubung vorgeworfen. Laut Anklage hatte er im Frühjahr 2024 einen damals Neunjährigen an einem Kaugummiautomaten am Arm gepackt und in eine Seitenstraße gezogen. Der Angeklagte war ohne Verteidiger erschienen und äußerte sich nicht zur Sache.

Er hat meinen Sohn mit einem Blick fixiert, da ist mir richtig schlecht geworden.
Mutter des Jungen.

Die Mutter des Kindes sagte als Zeugin, dass ihr Sohn nach dem Vorfall nach Hause gekommen sei und ihr das Erlebte geschildert habe. Daraufhin sei sie mit ihm in die Seitengasse gegangen, doch der Mann sei nicht mehr dort gewesen. Zunächst habe sie ihrem Jungen die Geschichte nicht so recht glauben wollen, zumal an diesem Tag in der Schule ein „Mut tut gut“-Kurs stattgefunden hatte und sie die Erzählung in das Reich der Fantasie einordnete.

Allerdings habe ihr Sohn danach längere Zeit Angst gehabt und sich nicht mehr getraut, abgesehen von dem Schulweg mit anderen Kindern, das Haus alleine zu verlassen. Bei einem Spaziergang mit seiner älteren Schwester sei er dem Mann jedoch wieder begegnet und wenige Tage später, als die Familie das Haus verlassen wollte, habe er vor der Treppe gestanden: „Er hat meinen Sohn mit einem Blick fixiert, da ist mir richtig schlecht geworden.“

Der inzwischen zehnjährige Junge sagte aus, dass ihn der Mann an dem Kaugummiautomat am Handgelenk gepackt, ihn in die Nebengasse gezogen und aufgefordert hatte, mit ihm nach Hause zu kommen. Das habe er verweigert und gefragt, wer er denn überhaupt sei. Als Antwort kam lediglich: „Ich bin ganz bekannt in der Stadt.“ Als der Mann in seine Tasche griff, um ihm ein Bonbon anzubieten, habe er sich losreißen können und sei schnell nach Hause gelaufen. Seiner Mutter habe er dann erzählt: „Da war ein Mann, der wollte mich entführen.“

Angeklagter war nicht vorbestraft

Die Mutter berichtete, dass der Angeklagte in der Folge öfter in der Nähe des Hauses aufgetaucht sei, einmal habe sie ihn fotografiert. Anhand dieses Bildes habe ihn die Polizei im letzten Sommer identifiziert. In seinem Plädoyer sah der Staatsanwalt den Vorwurf der Nötigung als zweifelsfrei erwiesen, für Freiheitsberaubung sei der Zeitraum, in dem er den Jungen am Handgelenk gepackt hatte, zu kurz gewesen. Da der Mann bislang keine Vorstrafen hatte, hielt er eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 15 Euro für angemessen. Und damit im unteren Bereich einer möglichen Strafe.

Auch danach machte der Angeklagte keine Einlassung zur Sache. In ihrem Urteil folgte Richterin Svenja Defourny dem Antrag des Staatsanwalts und betonte, dass es glücklicherweise nicht zu einer Entführung gekommen sei.